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   FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16   

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FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16 (https://dejure.org/2017,56367)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2017 - 9 K 9057/16 (https://dejure.org/2017,56367)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 9 K 9057/16 (https://dejure.org/2017,56367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 163 AO, § 102 FGO, § 3 Nr 64 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Erforderlichkeit einer umfassenden und einwandfreien Ermittlung des Sachverhalts

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Einkommensteuer 2011

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des FA - abweichende Steuerfestsetzung - Steuerfreiheit von Auslandszuschlägen zum Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
    Da es sich bei der Anwendung von § 163 AO um eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes im Sinne von § 5 AO handelt (vgl. dazu nur Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 2016 GrS 1/15, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2017, 393, Rz. 98 m. w. N.), wäre der Hauptantrag nur begründet, wenn ein Fall einer sog. Ermessensreduzierung auf Null vorliegen würde, wonach einzig und allein die inländische Steuerfreistellung der streitgegenständlichen Erschwernis- bzw. Gefahrenzuschläge zum Gehalt des Klägers in Höhe von insgesamt 18 239, 20 EUR Recht und Gesetz entsprechen würde.
  • BFH, 31.05.2017 - I R 92/15

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
    Zum anderen hat es zu prüfen, ob Ermessensfehler vorliegen (z. B. Ermessensüberschreitung oder Ermessensfehlgebrauch, vgl. dazu allgemein: BFH-Urteil vom 31. Mai 2017 I R 92/15, BFH/NV 2018, 252 m. w. N.).
  • BFH, 12.08.2015 - I R 45/14

    Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i. S. des § 89 Abs. 2

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
    Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 2 K 2244/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1455, in welchem das FG die Steuerpflichtigkeit der streitgegenständlichen Einkünfte in Deutschland festgestellt habe, sei zwar vom BFH aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben worden (Urteil vom 12. August 2015 I R 45/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2016, 261), zeige jedoch, dass die Behandlung der streitgegenständlichen Einkünfte durch ihn, den Beklagten, zutreffend sei.
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07

    Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
    Um eine fehlerfreie Ermessensentscheidung treffen zu können, ist es seitens des Beklagten nach der BFH-Rechtsprechung erforderlich, den Sachverhalt umfassend und einwandfrei zu ermitteln (vgl. dazu allgemein: BFH-Urteil vom 23. September 2009 XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12 m. w. N.).
  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
    Es genügt nach zutreffender Auffassung des BFH nicht, dass das Finanzamt das Vorliegen der Entscheidungsvoraussetzungen durch ausführliche Subsumtion unter den Gesetzestext darstellt (BFH-Urteil vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BStBl - II 1981, 493; Druen, in: Tipke/Kruse, AO-FGO, 16. Aufl., § 5 AO Rz. 72, jeweils m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2014 - 2 K 2244/12

    Keine Steuerfreiheit der Lohnzahlungen der NATO/ISAF für einen Einsatz in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
    Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 2 K 2244/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1455, in welchem das FG die Steuerpflichtigkeit der streitgegenständlichen Einkünfte in Deutschland festgestellt habe, sei zwar vom BFH aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben worden (Urteil vom 12. August 2015 I R 45/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2016, 261), zeige jedoch, dass die Behandlung der streitgegenständlichen Einkünfte durch ihn, den Beklagten, zutreffend sei.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 9 K 9161/07

    Keine Auslands-Übernachtungsgelder für Soldaten der Bundeswehr

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
    Ferner hätte sich der Beklagte mit dem Argument des Klägers eingehender auseinandersetzen sollen, dass er als Medienspezialist im Dienste der C... einer ähnlichen persönlichen Gefahrenlage in Bezug auf militärische und terroristische Aktionen von Gegnern der C... ausgesetzt gewesen ist wie die deutschen C...-Soldaten, die unstreitig gemäß § 3 Nr. 64 Satz 1 EStG 2011 einkommensteuerfreie Auslandszuschläge zu ihrem Grundgehalt erhalten haben (vgl. zur Einkommensbesteuerung der in Afghanistan eingesetzten Soldaten der Bundeswehr: rkr. Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2009 9 K 9161/07, EFG 2010, 470 m. w. N.).
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